Mitglied werden - Mitgliedschaft
Schnuppertraining
Wir freuen uns, dass Sie sich für unseren Verein interessieren. Gerne können Sie einmal zu einem unverbindlichen Schnuppertraining zu uns kommen.Melden Sie sich hierzu unter info@mainzersv01.de
Aufnahmeantrag
PDF-Dokument [610.8 KB]
Wenn Sie sich entschieden haben Mitglied im Mainzer Schwimmverein zu werden, geben Sie bitte den komplett ausgefüllten Aufnahmeantrag beim jeweiligen Übungsleiter, Trainer oder direkt bei der Geschäftsstelle ab. Sie bekommen dann nach der Aufnahme in den Verein von der Geschäftsstelle ein Anschreiben mit dem Mitgliedsausweis des Vereins zugeschickt.
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden quartalsweise (zum 01.01., 01.04., 01.07., 01.10.) ausschließlich per SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung erhoben.
Die einmalige Aufnahmegebühr in den Verein beträgt 25,00 €.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus:
- Grundbeitrag
1 Mitglied: 6,00 €
2 Mitglieder einer Familie: 9,00 €
ab 3 Mitglieder einer Familie: 12,00 €
Der Grundbeitrag ist auch gleichzeitig der "Passiv"-Beitrag. Wer
nur diesen Beitrag zahlt, kann nicht am aktiven Vereinsangebot
(Schwimm- oder Springergruppen) teilnehmen.
- Abteilungsbeitrag Schwimmen + Springen
Jedes aktive, am Trainingsbetrieb teilnehmende Mitglied zahlt monatlich
16,00 € pro Person (maximal 48,00 € pro Familie). "Aktiv" bedeutet, dass
das Mitglied ein Vereinsangebot (Schwimmen oder Springen) nutzt, unabhängig
davon wie oft.
Kann oder möchte ein Mitglied nicht weiter am Trainingsbetrieb teilnehmen, kann es immer ab dem folgenden Quartal, formlos (schriftlich, spätestens 14 Tage vor Quartalsende) bei der Geschäftsstelle beantragen nur den Grundbeitrag weiter zu entrichten. Gleiches gilt für die Umstellung, wenn das Mitglied wieder am Trainingsbetrieb teilnehmen möchte. Eine rückwirkende Umstellung ist nicht möglich.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung ist gemäß der Vereinssatzung nur zum jeweiligen Jahresende möglich. Diese muß bis spätestens 30.09. eines Jahres der Geschäftsstelle in Schriftform vorliegen.
Wird eine bereits ausgesprochene Kündigung eines Mitgliedes durch dieses zurück genommen ist eine erneute Aufnahmegebühr zu entrichten.
Mitgliederinformation zum Lastschrifteinzug
Seit dem 01.02.2014 ist das SEPA-Lastschriftverfahren bundesweit eingeführt. Hierbei erfolgt der Beitragseinzug mit der Kontonummer sowie der IBAN und BIC des jeweils zahlenden Mitgliedes. Die Mitgliedsnummer wird dann beim Lastschrifteinzug als Mandatsreferenznummer angegeben. Hier die Bankverbindung des Mainzer Schwimmverein 1901 e.V.:
VR-Bank Alzey-Worms
Gläubiger-ID MSV: DE63 ZZZ0 0000 3821 79
IBAN: DE36550912000082507302
BIC: GENODE61AZY
Vereinssatzung
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Info Corona Mitgliedschaft - Mitgliedsbeitag
Wir orientieren uns in dieser Frage an den offiziellen Aussagen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz:
"Können Vereinsmitglieder ihre satzungsmäßigen Beiträge vom Verein zurückverlangen, wenn die Sportstätte geschlossen ist?
Die Mitgliedschaft im Verein und die festgelegten Beiträge stehen nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, wie es z.B. bei Verträgen der Fall ist. Insbesondere schuldet der Verein keine „Leistung“. Mit dem Beitrag „bezahlt“ man auch nicht seine Mitgliedschaft; vielmehr dient der Beitrag der Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke. Insofern scheidet ein Anspruch auf Rückzahlung oder Zurückbehaltung von Beiträgen aus." (Quelle Homepage Landessportbund Rheinland-Pfalz).
Individuelle Anfragen aufgrund von persönlichen Situationen in diesen schwierigen Coronazeiten können Sie jederzeit an unsere Geschäftsstelle info@mainzersv01.de mailen.
Fragen
- per E-Mail an: info@mainzersv01.de
Mit freundlicher Unterstützung der
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3mal Silber und 2mal Bronze bei den Deutschen A/B-Jugendmeister-schaften
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Ab 06.05.2020: