Mitglied werden - Mitgliedschaft

Schnuppertraining

Wir freuen uns, dass Sie sich für unseren Verein interessieren. Gerne können Sie einmal zu einem unverbindlichen Schnuppertraining zu uns kommen.Melden Sie sich hierzu unter info@mainzersv01.de

 

Aufnahmeantrag

Aufnahmeantrag.pdf
PDF-Dokument [610.8 KB]

Wenn Sie sich entschieden haben Mitglied im Mainzer Schwimmverein zu werden, geben Sie bitte den komplett ausgefüllten Aufnahmeantrag beim jeweiligen Übungsleiter, Trainer oder direkt bei der Geschäftsstelle ab. Sie bekommen dann nach der Aufnahme in den Verein von der Geschäftsstelle ein Anschreiben mit dem Mitgliedsausweis des Vereins zugeschickt.

 

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden quartalsweise (zum 01.01., 01.04., 01.07., 01.10.) ausschließlich per SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung erhoben.

 

Die einmalige Aufnahmegebühr in den Verein beträgt 25,00 €.

 

Der monatliche Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus:

 

- Grundbeitrag

  1 Mitglied:                                6,00 €

  2 Mitglieder einer Familie:        9,00 €

  ab 3 Mitglieder einer Familie: 12,00 €

  Der Grundbeitrag ist auch gleichzeitig der "Passiv"-Beitrag. Wer

  nur diesen Beitrag zahlt, kann nicht am aktiven Vereinsangebot

  (Schwimm- oder Springergruppen) teilnehmen.

 

- Abteilungsbeitrag Schwimmen + Springen

  Jedes aktive, am Trainingsbetrieb teilnehmende Mitglied zahlt monatlich

  16,00 € pro Person (maximal 48,00 € pro Familie). "Aktiv" bedeutet, dass

  das Mitglied ein Vereinsangebot (Schwimmen oder Springen) nutzt,

  unabhängig davon wie oft.

 

Kann oder möchte ein Mitglied nicht weiter am Trainingsbetrieb teilnehmen, kann es immer ab dem folgenden Quartal, formlos (schriftlich, spätestens 14 Tage vor Quartalsende) bei der Geschäftsstelle beantragen nur den Grundbeitrag weiter zu entrichten. Gleiches gilt für die Umstellung, wenn das Mitglied wieder am Trainingsbetrieb teilnehmen möchte. Eine rückwirkende Umstellung ist nicht möglich.

 

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung ist gemäß der Vereinssatzung nur zum jeweiligen Jahresende möglich. Diese muß bis spätestens 30.09. eines Jahres der Geschäftsstelle in Schriftform vorliegen.

Wird eine bereits ausgesprochene Kündigung eines Mitgliedes durch dieses zurück genommen ist eine erneute Aufnahmegebühr zu entrichten.

 

Mitgliederinformation zum Lastschrifteinzug

Seit dem 01.02.2014 ist das SEPA-Lastschriftverfahren bundesweit eingeführt. Hierbei erfolgt der Beitragseinzug mit der Kontonummer sowie der IBAN und BIC des jeweils zahlenden Mitgliedes. Die Mitgliedsnummer wird dann beim Lastschrifteinzug als Mandatsreferenznummer angegeben. Hier die Bankverbindung des Mainzer Schwimmverein 1901 e.V.:

Volksbank Alzey-Worms

IBAN: DE36550912000082507302

BIC: GENODE61AZY

Gläubiger-ID: DE63 ZZZ0 0000 3821 79

 

Vereinssatzung

Satzung MSV 01.pdf
PDF-Dokument [201.7 KB]

Fragen

Geschäftsstelle
Obere Kreuzstr. 11-13
D-55120 Mainz

info@mainzersv01.de

www.mainzersv01.de

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